ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, Stand 02.02.2017

Präambel

Dr. Barnea Oldtimer Auktionen Wien (fortan „BOAW“) ist ein Unternehmen, das insbesondere Oldtimer und klassische Automobile im Internet im Rahmen von Versteigerungen oder über seinen Onlineshop anbietet.

Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Gebührentarif in der jeweils aktuellen Fassung sowie die tabellarische Aufstellung der von BOAW festgesetzten Steigerungsstufen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wichtig:

Die Nutzer unserer Webseite müssen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, die für den jeweiligen Einkauf gelten.

Die nachfolgend angeführten Bestimmungen gelten für registrierte Nutzer unserer Homepage bei Waren, die im Rahmen von Auktionen oder im Rahmen unseres Onlineshops gekauft oder verkauft werden.

Im Onlineshop werden keine gesonderten Käufer- oder Verkäufergebühren berechnet, da diese bereits im Preis inkludiert sind.

Stichwortverzeichnis

Definitionen

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Begriffsdefinitionen, ungeachtet dessen, ob sie in der Einzahl oder Mehrzahl verwendet werden:

  • BOAW: „Barnea Oldtimer Auktionen Wien“ mit Geschäftssitz in Wien, eingetragen in das Register der Handelskammer unter Nummer ……… .
  • Folgerechtsvergütung: Die Vergütung auf Basis der rechtlichen Institution des Folgerechts.
  • Gebot: Ein von einem Nutzer für ein Produkt gebotener Betrag, zuzüglich Käuferprovision, der eventuell darauf geschuldeten Umsatzsteuer und anderer (steuerlicher) Abgaben.
  • Geistige Eigentumsrechte: Sämtliche Rechte, die geistiges Eigentum sind, und die damit verwandten Rechte wie Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Modellrecht, Schutz des Handelsnamens, Datenbankrecht und verwandte Rechte sowie Rechte auf das Know-How und an Leistungen, die zwar nicht spezifisch geschützt sind, gleichwohl aber ebenfalls als geistiges Eigentum schutzwürdig und demzufolge gleichgestellt sind.
  • Gewerblicher Verkäufer: Der Nutzer, der den Webdienst von BOAW in Anspruch nimmt, um im Rahmen seiner Handels-, Gewerbe-, Handwerks- oder sonstigen beruflichen Aktivitäten Waren zu verkaufen.
  • Informationen: Sämtliches Material und sämtliche Informationen, die von BOAW auf der Onlineplattform platziert oder über die Onlineplattform zugänglich gemacht werden. Nutzermaterial fällt nicht darunter.
  • Kaufbetrag: Der Betrag des höchsten Gebotes, das der Käufer dem Verkäufer schuldet, zuzüglich der eventuell geschuldeten Umsatzsteuer und möglicher anderer (steuerlicher) Abgaben.
  • Käuferprovision: Der auf der von BOAW über die Onlineplattform mittgeteilte Prozentsatz der Kaufsumme, die der Käufer BOAW nach dem Zuschlag für die Nutzung des Webdienstes schuldet, zuzüglich der eventuell geschuldeten Umsatzsteuer und möglicher anderer (steuerlicher) Abgaben.
  • Kaufvertrag: Der über die Onlineplattform zustande gekommene Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer auf der einen Seite und dem Käufer eines bestimmten Objektes auf der anderen Seite.
  • Käufer: Der Nutzer, der über die Onlineplattform einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer schließt.
  • Konto: Das persönliche Konto auf der Onlineplattform mit den vom Nutzer eingegebenen, oder von einem Konto des Nutzers in den sozialen Medien abgefragten (Personen-)Daten, das vom Nutzer mit der Anmeldung für den Webdienst angelegt und von ihm verwaltet wird.
  • Mindestpreis: Der nicht sichtbare Mindestpreis, den ein Verkäufer für sein Objekt erhalten möchte.
  • Nutzer: Jede natürliche oder juristische Person, die ein Konto anlegt oder den Webdienst nutzt oder sich auf die Onlineplattform begibt, ohne sich zu registrieren
  • Nutzermaterial: Informationen der Onlineplattform, die von Nutzern bereitgestellt oder über die Onlineplattform von Nutzern zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden, unter anderem aber nicht eingeschränkt auf – Waren, Warenbeschreibungen, Fotos, Spezifikationen, Beurteilungen, Werbebotschaften, Mitteilungen, Angebote und/oder Ankündigungen.
  • (Online-)Versteigerung: Die computergestützte, automatisierte Auktion einer Ware über die Onlineplattform von BOAW durch den Verkäufer.
  • Onlineplattform: Die digitale Umgebung von BOAW, auf die über das Internet zugegriffen werden kann.
  • Verbraucher: Ein Nutzer, der eine natürliche Person ist und den Webdienst nutzt bzw. Als Käufer einen Kaufvertrag für Zwecke schließt, die nicht zu seiner Betriebs- und Berufsaktivität gehören und der nicht Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist.
  • Verkäufer: Der Nutzer, der auf der Onlineplattform eine Ware zum Verkauf anbietet.
  • Verkäuferprovision: Der von BOAW auf der Onlineplattform mitgeteilte Prozentsatz der Kaufsumme, die der Verkäufer BOAW für die Nutzung des Webdienstes schuldet, die zuzüglich eventuell geschuldeter Umsatzsteuer und möglicher anderer (steuerlicher) Abgaben von BOAW vom Verkaufspreis einbehalten wird.
  • Ware: Ein Gegenstand oder eine Dienstleistung, die von einem Verkäufer auf der Onlineplattform angeboten wird.
  • Webdienst: Der Webdienst, den BOAW über die Onlineplattform anbietet, der unter anderem den Service für Verkäufer anbietet, online über eine computergestützte und automatisierte Versteigerung Waren zu verkaufen, inklusive sonstiger damit verbundener Dienstleistungen.
  • Zuschlag: Die vollständig automatisierte Mitteilung an den Käufer, dass er das höchste Gebot abgegeben und damit die Ware gekauft hat.

INHALTSVERZEICHNIS

A. AGB für Auktionen

  1. ALLGEMEINES
  2. ANMELDUNG UND REGISTRIERUNG
  3. BENUTZERKONTO
  4. VERIFIKATION
  5. ZUSTANDEKOMMEN DES KAUFVERTRAGES
  6. PREISE
  7. BESTEUERUNG
  8. GEWÄHRLEISTUNG
  9. HAFTUNG NEBEN DEM KAUFRECHT
  10. EIGENTUMSVORBEHALT
  11. ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR KAUF UND VERKAUF
  12. VERBRAUCHERRECHTE
  13. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
  14. BEZAHLUNG
  15. GEFAHRTRAGUNG, ABHOLUNG, LIEFERUNG
  16. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
  17. DATENSCHUTZ
  18. ANWENDBARKEIT
  19. ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  20. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

B. Webshop-AGB

  1. ALLGEMEINES
  2. ANWENDBARKEIT UND ÄNDERUNGEN VON BEDINGUNGEN
  3. COOKIES

 


A. AGB für Auktionen

1. Allgemeines  

    1. BOAW verkauft im Zuge von Versteigerungen neben eigener Ware auch Kommissionsware. Bei letzterer übernimmt BOAW für den Eigentümer der angebotenen Ware (nachfolgend „Einlieferer“ genannt) die Rolle des Verkäufers, indem es öffentlich im eigenen Namen und auf Rechnung des Eigentümers Gegenstände verkauft. BOAW verfügt über die behördliche Erlaubnis für Versteigerungen.
    2. Bei Versteigerungen besteht – ausgenommen bei Verbrauchern – kein Widerrufsrecht.
    3. BOAW richtet Versteigerungen sowohl an juristische Personen als auch Verbraucher und Unternehmer, sofern diese das 18. Lebensjahr vollendet haben, also die Volljährigkeit und damit die volle Geschäftsfähigkeit erreicht haben. Sollte die Volljährigkeit im Lande des Kunden erst nach dem 18. Geburtstag beginnen, so kann der Kunde nur dann an einer Versteigerung teilnehmen, wenn er nach dem Rechts seines Wohnsitzlandes als volljährig gilt.
    4. BOAW behält sich vor, die Anzahl an Waren, die ein Kunde erwerben kann, zu beschränken.
    5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
    6. BOAW kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als sogenannte Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Kunde erklärt hiermit diesbezüglich vorab seine Zustimmung.
    7. Auf der Homepage von BOAW angebotene Fahrzeuge und Waren können von Kunden nach Vereinbarung besichtigt werden.
    8. Zur Versteigerung vorgesehene Artikel werden auf der Homepage mit Zustandsbeschreibung und Schätzpreis präsentiert.
    9. Es besteht kein Anspruch unserer Kunden darauf, für eine bestimmte präsentierte Ware ein Angebot abgeben zu können, denn die Präsentation der Ware erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein Eigentümer seine Ware bis zum Beginn der Versteigerung wieder zurückziehen kann. Darüber hinaus ist BOAW berechtigt, ohne Angabe von Gründen bis zum Zeitpunkt des Zuschlages Waren aus dem Versteigerungsprozess zu entfernen.
    10. An einer Auktion dürfen nur verifizierte Kunden teilnehmen.
    11. Für den Fall, dass eine begonnene Versteigerung durch technische Störungen nicht fortgesetzt werden kann, gilt folgendes: – alle bis zum Auftreten der technischen Störung erteilten Zuschläge sind gültig.

– alle noch nicht bei dieser Versteigerung versteigerten Waren werden zu einem späteren Zeitpunkt versteigert.


2. Anmeldung und Registrierung

  1. Um die Onlineplattform optimal nutzen zu können, muss der Nutzer ein Konto auf die auf der Website beschriebene Weise anlegen. Der Nutzer garantiert gegenüber BOAW, dass Informationen, die er beim Anlegen seines Kontos angibt, komplett, wahrheitsgetreu und aktuell sind. Bei der Registrierung muss der Nutzer einen Nutzernamen und ein Passwort eingeben, mit dem er Zugang zu dem angelegten Konto erhält.
  2. Gewerbsmäßig agierende Verkäufer sind verpflichtet, diese Eigenschaft kenntlich zu machen, indem sie sich bei der Erstellung des Kontos als solcher durch die auf der Onlineplattform von BOAW vorgegebene Weise identifizieren. Bei den Waren, die ein gewerblicher Verkäufer anbietet, erscheint dann neben seinem Benutzernamen ein „Pro“-Logo. Der Nutzer akzeptiert, dass er für die Nutzung der Onlineplattform über sein Konto als gewerblicher Verkäufer gekennzeichnet wird. BOAW hat das Recht, den Status von Konten zu ändern, wenn es dazu einen berechtigten Anlass gegeben sieht, beispielsweise wenn ein gewerblicher Verkäufer sich nicht als solcher registriert hat.
  3. Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, bei der Anlegung ihres Kontos ihren tagtäglichen Handelsnamen oder ihren satzungsgemäßen Namen anzugeben.

3. Benutzerkonto

  1. Käufe und Verkäufe können über unsere Onlineplattform abgewickelt werden.
  2. Das Einrichten eines Benutzerkontos ist unentgeltlich und verpflichtet nicht zur Teilnahme an Versteigerungen. Ein Anspruch auf ein Benutzerkonto besteht nicht. Das Benutzerkonto ermöglich es dem Inhaber zeitgleich bei einer Versteigerung über das Internet Gebote und Vorgebote abzugeben. Für das Einrichten eines Benutzerkontos müssen wahrheitsgemäß folgende Daten vom Kunden angegeben werden: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Wohn- oder/und Firmenanschrift sowie eine Telefonnummer. Jede Änderung des Namens und der Adressdaten muss unaufgefordert vom Kunden per E-Mail, Brief oder telefonisch an BOAW bekannt gegeben werden. Ein Benutzerkonto für eine juristische Person muss von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Ein Benutzerkonto ist stets höchstpersönlich, das bedeutet, dass nur einzelne Personen ein Mitgliedskonto für sich einrichten dürfen und nur registrierte Personen dürfen ein Mitgliedskonto nutzen. Ein Benutzerkonto ist nicht übertragbar.
  3. Der Kunde muss für sein Benutzerkonto ein Passwort angeben. Das Passwort ist geheim zu halten. Der Kunde muss zumutbare Maßnahmen treffen, sodass keine widerrechtliche Nutzung erfolgt oder erfolgen kann. Für den Fall, dass Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Kunde Rechtsvorschriften, Rechte Dritter oder die AGB von BOAW verletzt, ist BOAW berechtigt, das Benutzerkonto zeitweise oder dauerhaft zu sperren bzw. endgültig zu löschen. Vorgenanntes gilt auch für den Fall, dass BOAW ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Löschung des Benutzerkontos hat. Dieses ist insbesondere bei Verdacht auf ein betrügerisches Handeln der Fall. Für den Fall, dass das Benutzerkonto gesperrt oder gelöscht wurde, ist es dem jeweiligen Inhaber untersagt, über ein Benutzerkonto die Dienste von BOAW zu nutzen. Dies Verbot beinhaltet insbesondere die Einrichtung und Nutzung eines neues Benutzerkontos.
  4. Der Kunde kann jederzeit sein Kundenkonto löschen lassen, in dem er den Kundenservice bittet, eine Löschung vorzunehmen. Der Kundenservice wird die Löschung der Daten innerhalb von drei Werktagen veranlassen.
  5. Während einer Versteigerung wird der jeweilige Höchstbieter mit seinen Nutzernamen sichtbar.

4. Verifikation

  1. An einer Versteigerung dürfen nur registrierte Nutzer teilnehmen.
  2. Die BOAW ist jederzeit berechtigt, das Bieten von Kunden von einer Sicherheitsleistung, einer Bankauskunft, einer Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei oder über das Blockieren eines bestimmten Volumens des Kreditkartenlimits abhängig zu machen und Kunden gegebenenfalls zeitweise oder ganz auszuschließen.

5. Zustandekommen eines Kaufvertrages

  1. Jedes Gebot in Bezug auf eine Ware stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und ist daher rechtsverbindlich. Der Kaufvertrag über eine angebotene Ware kommt mit erfolgtem Zuschlag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Ware.
  2. Gebote müssen für ihre Wirksamkeit den von BOAW festgesetzten Steigerungsstufen entsprechen. Die tabellarische Aufstellung der von BOAW festgesetzten Steigerungsstufen stellt einen integrierten Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen dar. Sofern ein Gebot nicht den von BOAW tabellarisch festgesetzten Steigerungsstufen entspricht, ist die BOAW berechtigt, das Gebot für dessen Wirksamkeit zur nächstniedrigeren Steigerungsstufe abzurunden.
  3. Bei gleichzeitigem Einlangen gleichwertiger Angebote wird die Priorität von der Programmlogik zugewiesen. Wir übernehmen keine Haftung für dieses unbeeinflussbare Ergebnis und lehnen in diesem Sinne jegliche Ansprüche ab.
  4. Die BOAW ist berechtigt, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und die Versteigerung bezüglich der Ware weiterzuführen, wenn Zweifel an der Person oder der Identität des Erklärenden oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen. Zeigt sich nach dem Zuschlag, dass der Kaufvertrag mit dem Höchstbieter aufgelöst wird, weil er beispielsweise nicht in der Lage ist, den ersteigerten Gegenstand zu bezahlen, ist BOAW im eigenen Ermessen berechtigt, die Ware dem Unterbieter zu dem von ihm zuletzt gebotenen Preis schriftlich (per E-Mail genügt) anzubieten. BOAW ist an das Angebot fünf Tage lang gebunden. Die Annahme des Angebots muss schriftlich per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch geschehen.
  5. Sollte eine ersteigerte Ware nicht bezahlt werden, so erhält der Einlieferer die erwartete Zahlung zum gegebenen Zeitpunkt nicht. Bei eventuell in diesem Sinne auftretenden Problemen wird sich die BOAW zur Erreichung einer Lösung mit dem Einlieferer und dem Käufer in Verbindung setzen.
  6. Die Waren werden in jenem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Waren, die nicht versteigert werden, wandern in den Onlineshop von BOAW und werden online bis zur nächsten Versteigerung angeboten. Der Einlieferer darf in dieser Periode bis zu 72 Stunden vor der nächsten Versteigerung seiner Waren auch in eigener Regie und auf eigene Rechnung verkaufen.

6. Preise

  1. Auf den Kaufpreis, der durch den Zuschlag festgelegt wird, berechnet BOAW zusätzlich das Käuferaufgeld. Dieses beträgt für den Verkäufer neun Prozent inkl. Umsatzsteuer und für den Käufer sechs Prozent inkl. Umsatzsteuer. Die Versand- und Versicherungskosten sind in dem Käufergeld nicht inkludiert.
    Die ersteigerten Fahrzeuge können günstig bei uns garagiert oder auch zum Bestimmungsort transportiert werden.

7. Besteuerung

  1. Käufer, die Unternehmer sind, sind bei Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet der EU gegen Nachweis ihrer Umsatzsteueridentififikationsnummer (UID), von der Umsatzsteuer befreit.
  2. Bei Lieferungen außerhalb der EU kann dem Käufer eine steuerfreie Rechnung nach §6 UstG (Ausfuhrlieferung in steuerliche Drittländer) ausgestellt werden. Der Käufer ist für die Einfuhr in das Bestimmungsland nach den lokalen Bestimmungen selbst verantwortlich.

8. Gewährleistung

  1. Kraftfahrzeuge werden in der Beschaffenheit veräußert, in der sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden und wie sie vor der Versteigerung vom Käufer besichtigt und geprüft werden konnten. Die Beschaffenheit eines Kraftfahrzeuges und sein Zustand sind mit den Angaben des Einlieferers, unserer Begutachtung, vorhandener Unterlagen und eventuellem Gutachten lt. § 57 a oder einem Gutachten eines Sachverständigen dargestellt.
  2. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und beruhen auf den BOAW zum Zeitpunkt der Versteigerung zugänglichen Informationen, vorliegenden Fahrzeugdokumenten und eventuell eingeholten Expertisen von Sachverständigen und Experten. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit ist grundsätzlich nicht vereinbart. Eine Garantie oder Gewährleistung für die Beschaffenheit der Kraftfahrzeuge wird grundsätzlich nicht übernommen. Bei eventuell abweichenden, nicht der Beschreibung entsprechenden Gegebenheiten garantiert BOAW dem Käufer die volle Unterstützung.
  3. Der Käufer hat innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung bei eventuellen Reklamationen die Möglichkeit sowohl bei BOAW als auch beim Einlieferer eine Beanstandung einzubringen. Kommt es zu einer Beanstandung vor Ablauf der zweiwöchigen Frist, so erhält der Einlieferer die ihm zustehende Zahlung vorerst nicht. Zudem muss sich der Einlieferer rechtfertigen.

9. Haftung abseits des Kaufrechts

  1. BOAW haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Vorgenanntes gilt nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen.
  2. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Schuldnerverzuges oder der von BOAW zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung, haftet BOAW für jedes schuldhafte Verhalten.
  3. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von BOAW.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des jeweiligen Einlieferers.
  2. Der Versand der Ware erfolgt zum Schutz des Einlieferers immer erst nach Eingang der vollständigen Bezahlung.

11. Zahlungsmodalitäten für Kauf und Verkauf

  1. Nutzer sind verpflichtet, alle berechtigten Anweisungen in Bezug auf eine Online-Versteigerung durch oder im Namen von BOAW zu folgen.
  2. Wenn sich in Bezug auf eine Online-Versteigerung Situationen ergeben, die diese Bedingungen nicht vorsehen und/oder bei Konflikten zwischen Nutzern oder bei anderen Unregelmäßigkeiten, entscheidet BOAW über die weitere Vorgangsweise.
  3. Die Prüfung eines Objektes durch einen potenziellen Käufer ist im Prinzip nicht möglich. Sollte der Verkäufer jedoch damit einverstanden sein, werden die notwendigen Daten von BOAW an den Interessenten übermittelt.
  4. Die Handelswährung auf der BOAW-Onlineplattform ist Euro (€).

12. Verbraucherrechte

  1. Verbraucher haben eine gesetzliche Garantie auf die Konformität der Objekte.
  2. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen.
  3. Wenn Verbraucher, die in einem Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes wohnhaft sind, Ware von einem gewerblichen Verkäufer erwerben, haben diese Verbraucher binnen einer Frist von 14 Tagen das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten. Diese Frist beginnt mit jenem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher oder ein vorher vom Verbraucher angewiesener Dritter die Ware in Empfang genommen hat.
  4. Wenn die Ware in mehreren Sendungen geliefert wird, beginnt die Frist (siehe 12.3.) mit jenem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher oder ein von ihm angewiesener Dritter die letzte Sendung in Empfang genommen hat.
  5. Wenn die Lieferung eines Objektes aus verschiedenen Sendungen oder Teilen besteht, beginnt die Frist (siehe 12.3.) an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher angewiesener Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat.
  6. Bei Verträgen mit regelmäßiger Lieferung von Waren über einen bestimmten Zeitraum beginnt die Frist an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher angewiesener Dritter das erste Warenlieferung erhalten hat.
  7. Der Verbraucher ist verpflichtet, während der Rücktrittsfrist sorgfältig mit der Ware und mit der Verpackung umzugehen. Der Verbraucher darf die Ware nur in dem Maße auspacken oder gebrauchen, das notwendig ist, um die Art, die Merkmale und die Funktion der Ware festzustellen. Maßgabe ist hierbei, dass der Verbraucher die Ware nur so behandeln und prüfen darf, wie es der Verbraucher in einem Ladengeschäft tun darf.
  8. Der Verbraucher haftet nur für eine Wertminderung an der Ware, die die Folge eines Umganges mit der Ware ist, der über das hinausgeht, was gemäß Artikel 12.7. erlaubt ist.
  9. Wenn ein Verbraucher gemäß des Artikels 12.3. vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat der Verbraucher dies innerhalb der Rücktrittsfrist mit dem Musterrücktrittsformular, über das Rücktrittsformular auf der BOAW-Website (http:/www.oldtimer-auktionen.at/Rücktrittsformular) oder auf andere eindeutige Weise mitzuteilen. Die Rücktrittserklärung kann entweder an den Verkäufer, wenn dem Käufer die Daten des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt bekannt sind, oder wenn dies nicht der Fall ist, an BOAW erfolgen. BOAW wird sich in letzterem Falle bemühen, den Rücktritt im Namen des gewerblichen Verkäufers zu effektuieren. Nach Erhalt der Meldung sendet BOAW dem Verbraucher unverzüglich eine Empfangsbestätigung. BOAW informiert in der in diesem Artikel genannten Situation den gewerblichen Verkäufer über den Rücktritt.
  10. So schnell wie möglich, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung sendet der Verbraucher die Ware an den Verkäufer zurück oder händigt die Ware dem Verkäufer aus, es sei denn, der Verkäufe hätte angeboten, die Ware abzuholen.
  11. Der Verbraucher sendet die Ware mit allen gelieferten Zubehörteilen zurück, und zwar im Originalzustand und in der Originalverpackung, wenn dies nach billigem Ermessen möglich ist, und gemäß den vom oder im Namen des Verkäufers angegebenen vernünftigen und deutlichen Anweisungen.
  12. Der Verbraucher trägt die direkten Kosten für die Rücksendung der Ware.
  13. In der Situation wie in Artikel 3.6. unter 3.6.2. genannt und soweit BOAW noch über den Kaufbetrag verfügt, vergütet BOAW dem Verbraucher den Kaufbetrag einschließlich eventueller Lieferkosten, jedoch nicht, bevor der gewerbliche Verkäufer das Objekt in gutem Zustand zurückerhalten hat. Wenn BOAW den Kaufbetrag bereits an den gewerblichen Verkäufer bezahlt hat und/oder in der Situation, wie sie in Artikel 3.6. unter 3.6.1. genannt ist, ist der gewerbliche Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher den Kaufbetrag einschließlich der Lieferkosten direkt zu vergüten.
  14. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechtes liegen beim Verbraucher.

13. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Zahlung des Kaufpreises für die erworbenen Waren erfolgt auf Vorkasse. Der Kunde hat den Kaufpreis sofort nach Zugang der Rechnung im PDF-Format zu zahlen. Eine Bezahlung per Nachnahme ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die Zahlung per Banküberweisung, PayPal sowie Kreditkarte vornehmen. BOAW berechnet hierbei keine Gebühren.
  2. Der Käufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er zehn Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung noch nicht bezahlt hat (maßgeblich hierfür ist der Kontoeingang bei BOAW). Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis vom Verbraucher während des Verzuges in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (festgesetzt von der österreichischen Nationalbank) zu verzinsen. Gegenüber einem Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
  3. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, kann die BOAW nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen, der insbesondere Lagerkosten, das Käuferaufgeld sowie das Verkäuferabgeld umfassen kann.
  4. Sollte das ersteigerte Fahrzeug innerhalb von zehn Tagen nicht abgeholt werden, so ist ein Betrag in der Höhe von zehn Euro pro Tag als Garagierungsentgelt vereinbart. Mit Ablauf des zehnten Tages nach Zuschlagserteilung gehen alle Gefahren auf den Käufer über.

14. Bezahlung

  1. Nach dem Ablauf der Online-Versteigerung erhält der Nutzer, der das höchste Gebot abgegeben hat, von BOAW den Zuschlag mit einer Übersicht über die gekaufte Ware. Der geschuldete Betrag ist, einschließlich eventueller Versandkosten, etwaiger Bankspesen, der Käuferprovision, die eventuelle Folgerechtsvergütung und der eventuell geschuldeten Mehrwertsteuer innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist per Überweisung oder per von BOAW angegebener Bezahlungsmethode zu bezahlen.
  2. Bei einem automatischen Zuschlag erhält der Käufer zwei Rechnungen. BOAW erstellt eine Rechnung über den Kaufbetrag, zuzüglich der eventuell geschuldeten MwSt. und anderer (steuerlicher) Abgaben. BOAW stellt die geschuldete Käuferprovision gesondert in Rechnung, zuzüglich der eventuell geschuldeten MwSt. und anderer (steuerlicher) Abgaben.
  3. Den Kaufbetrag, die Käuferprovision und die eventuelle Folgerechtsvergütung muss der Käufer auf der Grundlage der genannten Rechnungen innerhalb der in der Übersicht angegebenen Frist an bzw. über BOAW bezahlen. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Beträge netto erhalten werden und ist deshalb verantwortlich und haftet für alle eventuellen (Bank-)Kosten, (Quellen-)Steuern, Abgaben und/oder Einbehaltungen. Die E-Mail-Mitteilung enthält einen Link zur Online-Bezahlseite von BOAW. Die Bezahlung erfolgt über eine der Bezahlmethoden, wie sie dort angegeben sind.
  4. Der Nutzer akzeptiert, dass BOAW im Namen des Verkäufers die Rechnung ausstellt und versendet.
  5. Wenn der Käufer innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist den Kaufpreis, die Käuferprovision und die eventuelle Folgerechtsvergütung nicht begleicht, ist er gegenüber BOAW und dem Verkäufer automatisch in Verzug geraten und schuldet ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Handelszinsen. Nach erfolgter letzter Mahnung und Nichtbezahlung gehen alle die BOAW entstehenden außergerichtlichen Kosten zulasten des Käufers. Diese Kosten belaufen sich gemäß geltender österreichischen Rechtslage auf mindestens 36 Euro.
  6. Wenn BOAW auch im Namen des Verkäufers ein Inkasso durchführen lässt, um den Kaufbetrag einzutreiben, ist der Verkäufer zur Mitwirkung und dazu verpflichtet, die Ware während des Inkassoverfahrens zu bewahren, nicht in ein Eigentum zu übertragen und nicht zu belasten. BOAW kann vom Verkäufer jedoch nicht verpflichtet werden, den Kaufbetrag (doch noch) einzutreiben. Wenn BOAW dem Verkäufer mitteilt, dass er kein (weiteres) Inkasso für den Kaufbetrag durchführt, akzeptiert der Käufer, dass der Verkäufer das Inkasso selbstständig fortsetzt oder den Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung auflöst, ohne dass Inverzugsetzung erforderlich ist. Die Auflösungserklärung kann von BOAW im Namen des Verkäufers an den Käufer gesandt werden. Wenn der Verkäufer das Inkasso fortsetzt, gibt BOAW die dafür benötigten Informationen an den Verkäufer weiter, worunter kennzeichnende Daten über den Käufer fallen. Wenn der Verkäufer das Inkasso selbstständig fortsetzt, stellt der Verkäufer BOAW von eventuell geschuldeten Folgerechtsvergütungen frei.
  7. Eine Auflösung des Kaufvertrages aufgrund von Artikel 4.6. hat keinen Einfluss auf die Pflicht zur Zahlung der Käuferprovision durch den Käufer.
  8. Bei Auflösung wegen der Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer aufgrund von Artikel 4.6. haftet der Käufer für alle Schäden und Kosten, die BOAW dadurch entstanden sind, die sich in jedem Fall auf einen Betrag in Höhe von der BOAW entgangenen Verkäuferprovision belaufen.
  9. Bei Auflösung wegen Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer aufgrund von Artikel 4.6. schuldet der Käufer außerdem eine Geldbuße von 50 Prozent der Kaufsumme oder, wenn dieser Betrag höher ist, 50 Prozent des vom Verkäufer vorab geschätzten Verkaufserlöses.
  10. BOAW bezahlt die Kaufsumme an den Verkäufer (nach Abzug der Verkäuferprovision) ausschließlich nach tatsächlichem Erhalt des Kaufbetrages, der Kaufprovision und der eventuellen Folgerechtsvergütung vom Käufer. BOAW bemüht sich, die Kaufsumme (nach Abzug der Verkäuferprovision) innerhalb von drei Wochen nach Lieferung der Ware durch den Verkäufer gemäß Artikel 10 auszuzahlen. Ungeachtet der obigen Bestimmungen hat BOAW das Recht, die Bezahlung an den Verkäufer aufzuschieben, insbesondere, wenn der Käufer eine Meinungsverschiedenheit gemeldet hat, beispielsweise wegen einer behaupteten Beschädigung oder Nonkonformität der Ware.

15. Gefahrtragung, Abholung und Lieferung

  1. Die bei BOAW im Wege der öffentlich zugänglichen Versteigerung (vgl. Ziffer A.1.3. dieser AGB) gekaufte Ware steht für den Käufer am Bestimmungsort des Einlieferers zur Abholung bereit. Es besteht Holschuld. Als Abholtermin gilt der Termin, an dem die dem Käufer gesetzte Zahlungsfrist von sieben Tagen ab Zuschlag abläuft; für die Fristberechnung gilt § 186 BGB. Ab diesem Zeitpunkt geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über, sofern der ersteigerte Gegenstand diesem nicht vorher gegen Zahlung ausgehändigt wurde. Allfällige Leistungen, die BOAW aus einer gegen den Untergang der Sache abgeschlossenen Versicherung zustehen, tritt BOAW mit Wirkung des Gefahrübergangs an den Käufer ab.
  2. Die Abholung der Ware hat zu dem bestimmten Termin zu erfolgen, soweit die Parteien nicht übereinstimmend eine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Eine Abholung ist erst möglich, wenn die Ware bezahlt wurde. Dafür gilt der Tag des Kontoeingangs bei BOAW. Eine Barzahlung bei Abholung ist möglich, wenn der Käufer sich mit seinem Ausweis legitimiert. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief oder E-Mail zuvor ankündigen und der Stellvertreter hat sich durch Vollmacht und Identitätsnachweis zu legitimieren.
  3. Wenn der Käufer eine Versendung der Ware verlangt, dann gilt als Zeitpunkt des Gefahrübergangs ebenfalls der genannte Zeitpunkt des Ablaufs der Zahlungsfrist. Es gilt auch hier der Tag des Kontoeingangs bei BOAW. Allfällige Leistungen, die BOAW aus einer entgegen den Untergang der Sache abgeschlossenen Versicherung zustehen, tritt BOAW auch in diesem Fall mit Wirkung des Gefahrübergangs an den Käufer ab. Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, soll der Kunde zu Beweiszwecken Fotos aufbewahren und vom Transporteur den Schaden bestätigen lassen.
  4. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich bei Abholung bzw. im Falle der Versendung unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen BOAW unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war (§ 377 HGB). Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die anzeige unverzüglich nach dessen Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt (§ 377 Abs. 3 HGB).

16. Haftungsausschlüsse

  1. BOAW übernimmt keine Haftung für die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie für eine funktionierende Faxübertragung sowie Internetverbindung. BOAW übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Website von BOAW dauerhaft zur Verfügung steht.
  2. BOAW muss den Betrieb der Website von BOAW zeitweise beschränken, um Wartungsarbeiten am System durchzuführen oder wenn dies zur Durchführung von technischen Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist. In dieser Zeit kann es möglich sein, dass die Website von BOAW nicht aufrufbar ist.
  3. BOAW übernimmt keine Haftung, falls die Webseite von BOAW durch höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder andere von außen kommenden Beeinträchtigungen in seiner Funktion beeinträchtigt oder zerstört wird.
  4. BOAW übernimmt keine Haftung für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Einlieferern (z.B. durch Hacker), es sei denn, BOAW hat die Daten grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht gegen Zugriffe geschützt.

17. Datenschutz

  1. Es gilt die https://oldtimer-auktionen.at von BOAW.

18. Anwendbarkeit der Bedingungen

  1. Die Bedingungen sind bei jeder Nutzung des Webdienstes oder der Onlineplattform anzuwenden. Der Nutzer erklärt sich durch den Besuch der Onlineplattform mit den Bedingungen einverstanden. Das Einverständnis kann auch durch Akzeptieren dieser Bedingungen bei der Erstellung eines Benutzerkontos gegeben werden.
  2. Die Onlineplattform wird in verschiedenen Sprachversionen für verschiedene Länder bereitgestellt. Die allgemeine Version in Deutsch gilt für alle Länder.

19. Änderungen der Geschäftsbedingungen

  1. BOAW behält sich vor, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – jederzeit und ohne Nennung von Gründen – mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht oder das Angebot nach Änderung des Vertrages erneut genutzt wird.
  2. Der Nutzer akzeptiert, dass sich die Funktionalitäten des Webdienstes und der Onlineplattform ändern können.
  3. Dritte können anstelle von BOAW in diesen Vertrag und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen eintreten. Der Kunde erklärt hiermit diesbezüglich vorab seine Zustimmung.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  5. BOAW speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail zu. In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jederzeit auf der Website von BOAW Einsicht genommen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind weiter jederzeit als Druckversion im PDF-Format einsehbar und speicherbar. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

20. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle sich aus den Vertragsparteien ergebenden Leistungspflichten von BOAW ist der Sitz der BOAW in Wien (Österreich), wenn die Vertragspartner Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Erfüllungsortes.
  2. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, der Sitz von BOAW in Wien (Österreich). BOAW kann den Vertragspartner jedoch wahlweise auch an seinem allgemeinen oder an jedem sonst zulässigen Gerichtsstand verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
  3. Für den Vertrag und die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art und gleich worauf gerichtet, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (siehe auch Artikel 2b CISC zu Versteigerungen). Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr.

B. Webshop-AGB

1. Allgemeines 

  1. Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über die Website www.oldtimer-auktionen.at oder einer anderen von BOAW betriebenen Website (nachfolgend „Onlineshop“ genannt) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die BOAW verkauft über den Onlineshop eigene und Kommissionsware, das heißt BOAW übernimmt auch für den Eigentümer der angebotenen Ware die Rolle des Verkäufers, indem es öffentlich im eigenen Namen und für Rechnung des Eigentümers Gegenstände verkauft.
  3. Das Einkaufen im Onlineshop erfolgt grundsätzlich über den Warenkorb. Die Präsentation der Angebote im Onlineshop erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein Eigentümer eine Ware nicht wieder zurückzieht. Der Eigentümer hat das Recht, Gegenstände, die im Onlineshop angeboten werden, zurückzuziehen, bis tatsächlich ein Kaufvertrag über den jeweiligen Gegenstand über das Warenkorbsystem im Onlineshop zustande gekommen ist. Dies kann erst nach Auferlegung bei der BOAW und bestätigen des BOAW geschehen.
  4. Die BOAW richtet das Angebot im Onlineshop an Verbraucher und Unternehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bzw. nur an volljährige Personen. Sollte die Volljährigkeit im Lande des Kunden erst nach dem 18. Geburtstag beginnen, kann der Kunde erst das Angebot im Onlineshop in Anspruch nehmen, wenn er im Lande seines Wohnsitzes als volljährig gilt.
  5. BOAW behält sich vor Kunden vom Kauf im Onlineshop auszuschließen, wenn sich deren Wohnsitz bzw. Lieferadresse in einem Land befindet, in das die angebotenen Waren nicht eingeführt werden dürfen und BOAW hiervon Kenntnis hat oder wenn Zweifel an der Identität oder Bonität des Kunden bestehen.
  6. BOAW behält sich vor, die Anzahl der Waren, die Ein Kunde erwerben kann, zu beschränken. So kann zum Beispiel verlangt werden, dass eine erworbene Ware zunächst bezahlt wird, bevor der Kunde weiter einkaufen kann.
  7. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
  8. BOAW kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als sogenannter Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Kunde erklärt hiermit diesbezüglich vorab seine Zustimmung.
  9. Die Mitarbeiter von BOAW dürfen im Onlineshop Waren einkaufen.

2. Anwendbarkeit und Änderung der Bedingungen 

  1. Die Bedingungen sind bei jeder Nutzung des Webdienstes oder der Onlineplattform anzuwenden. Durch die Nutzung des Webdienstes, durch den Besuch der Onlineplattform und/oder durch Akzeptieren dieses Bedingungen bei der Erstellung eines Kontos erklärt sich der Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden. Die Anwendung anderer Allgemeiner Bedingungen ist ausgeschlossen.
  2. Die Onlineplattform wird in verschiedenen Sprachversionen für die verschiedenen Länder oder Territorien erstellt. Dies ist unter anderem aus den URLs in den Internetadressen der betreffenden Versionen der Onlineplattform ersichtlich (wie beispielsweise www.catawiki.com/nl für die Niederlande oder www.catawiki.com/fr für Frankreich). Für die verschiedenen Versionen der Onlineplattform können (teilweise) unterschiedliche Versionen der Bedingungen gelten. Die verschiedenen Versionen der Bedingungen werden auf der Onlineplattform veröffentlicht.
  3. Das Land der IP-Adresse, die der Nutzer beim Zugriff auf die Onlineplattform benutzt, bestimmt, welche Version der Onlineplattform dem Nutzer angezeigt wird.
  4. Jeder Nutzer, der in einem Land wohnhaft ist, für das eine spezifische Version der Bedingungen erstellt wurde, akzeptiert, dass bei seiner Nutzung der Onlineplattform immer die betreffende Version der Bedingungen anzuwenden ist, auch wenn er die Onlineplattform von einem anderen Land aus nutzt oder sich von einem anderen Land aus registriert und bei den Registrierung eine andere Version der Bedingungen auswählt.
  5. Jeder Nutzer, der in einem Land wohnhaft ist, für das keine spezifische Version der Bedingungen erstellt wurde, akzeptiert, dass bei seiner Nutzung der Onlineplattform immer die vorliegende allgemeine Version der Bedingungen anzuwenden ist, auch wenn er die Onlineplattform von einem anderen Land aus nutzt, für das eine spezifische Version der Bedingungen erstellt wurde oder sich von einem solchen Land aus registriert und bei der Registrierung eine andere Version der Bedingungen auswählt.
  6. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den verschiedenen (Sprach-)Versionen dieser Bedingungen hat die allgemeine Version in englischer Sprache Vorrang, ausgenommen der Fall, dass der Unterschied zwischen der allgemeinen Version und der betreffenden spezifischen Version die Folge von zwingendem nationalen Recht des Landes ist, auf das die betreffende spezifische Version anzuwenden ist.
  7. BOAW ist zu jeder Zeit berechtigt, die Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die aktuellsten Bedingungen sind auf der Onlineplattform zu finden oder werden dem Nutzer bei der Nutzung des Webdienstes zu Beachtung angeboten. Wenn eine Änderung oder Ergänzung die Rechte oder Verpflichtung von Nutzern auf signifikante Weise beeinflusst, informiert BOAW die Nutzer mit einer E-Mail hierüber oder kündigt diese deutlich sichtbar auf der Homepage der Onlineplattform an.
  8. Wenn der Nutzer die Nutzung des Webdienstes nach Änderung oder Ergänzung der Bedingungen fortsetzt, akzeptiert er damit unwiderruflich die geänderten oder ergänzten Bedingungen. Wenn der Nutzer den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht zustimmt, hat er nur die Möglichkeit, den Webdienst nicht mehr in Anspruch zu nehmen und sein Konto zu löschen.

3. Cookies 

  1. Wenn Nutzer die BOAW-Onlineplattform besuchen und in Ihren Browsereinstellungen die Annahme von Cookies akzeptiert haben, bedeutet dies für BOAW, dass der Nutzer Dienstleistungen von BOAW nutzen wollen und sie hierzu dem Einsatz von Cookies und anderen Technologien wie im nachstehenden Text und in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, zustimmen. Unter Punkt 3.5. wird beschrieben, wie Nutzer die Einstellungen an Ihrem Browser so einrichten können, dass sie beim Erhalt eines Cookies benachrichtigt werden bzw. wie sie Cookies insgesamt abschalten können.
  2. Bei Cookies handelt es sich um spezifische Identifikationszeichen, die auf die Festplatte Ihres Computers oder sonstige Endgeräte übertragen werden, damit die BOAW-Onlineplattform Ihr Gerät wiedererkennen und Ihnen Funktionen der Onlineplattform anbieten kann. Der Begriff „Onlineplattform“ von BOAW umfasst im Folgenden sämtliche von BOAW bereitgestellten Internetseiten. Angaben über die verantwortliche Stelle für Ihre personenbezogenen Daten erhalten Sie unter Verantwortliche Stelle in unserer Datenschutzerklärung.
  3. Cookies werden von uns außerdem noch zu anderen Zwecken verwendet. Zum Beispiel können wir: – Sie automatisch erkennen, wenn Sie sich auf unserer Website anmelden. Dadurch kann BOAW ihnen alle Funktionen der Onlineplattform im vollen Umfang bereitstellen. – Recherchen und Diagnosen zur Verbesserung von Inhalten, Produkten und Leistungen durchführen. – Betrugsversuche verhindern und so ihre Sicherheit verbessern;
  4. Cookies haben den Vorteil, dass Nutzer damit die BOAW-Onlineplattform möglichst umfangreich nutzen können. Soweit Nutzer das Setzen von Cookies nicht erlauben oder Cookies auf andere Art und Weise ablehnen, kann es sein, dass der Funktionsumfang der BOAW-Onlineplattform nur mehr eingeschränkt für den Nutzer verfügbar ist.
  5. Die Hilfe-Funktion der der meisten Webbrowser gibt Auskunft darüber, wie man einen Browser davon abhält, neue Cookies zu akzeptieren, wie man einen Browser darauf hinweisen lässt, wenn ein neues Cookie gesetzt wird oder auch, wie sämtliche erhaltenen Cookies ausgeschalten werden können. Ähnliche Funktionen wie Flash Cookies, die durch Browser-Add-ons genutzt werden, können durch die Änderung der Einstellungen des Browser-Add-ons oder auch über die Website des Herstellers des Browser Add-ons ausgeschalten oder gelöscht werden.